Nur ein kleiner Rückgang von Eheschließungen im Vorjahr

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Quelle: pixabay.com

Es war aufgrund der Beschränkungen, die ab März 2020 aufgrund von Covid-19 eingetreten sind, abzusehen, dass es einen kleineren Rückgang der Eheschließungen geben wird. Viele Paare konnten nämlich das ganze Jahr über nicht wie gewünscht die Hochzeitsfeier realisieren, welche noch im Detail zuvor geplant worden ist. Beschränkungen bei der Anzahl der Gäste sowie Hygienemaßnahmen würden dem letztlich im Wege stehen. Doch wider Erwarten kam es nicht zu einem massiven Rückgang der Eheschließungen im Jahr 2020. Das Statistische Bundesamt vermeldete immerhin noch 373.330 Eheschließungen in den Standesämtern. Befasst man sich einmal genauer mit den Statistiken, sieht man, dass es lediglich ein kleiner Rückgang von knapp 43.000 Trauungen gab. Generell pendelten sich die Eheschließungen in Deutschland seit den 2000er-Jahren bei rund 390.000 im Schnitt ein, was im Vergleich zu den Vorjahren schon damals ein drastischer Rückgang war.

Mehr Hochzeiten als erwartet im Jahr 2021

Da sich das Land stellenweise im Jahr 2021 komplett im Lockdown befand, gingen viele davon aus, dass es nahezu keine Hochzeiten geben wird. Schließlich werden Hochzeiten auf das kleinste Detail geplant und sind zudem was das angeht für das Brautpaar in jeglicher Hinsicht nicht verhandelbar. Ergo konnten viele Hochzeiten faktisch gar nicht erst legal stattfinden, da die Möglichkeit auf viele Gäste und eine ausgelassene Feier erst gar nicht bestand. Somit wurden viele Hochzeiten kurzerhand auf das nächste Jahr verschoben, damit man laut Angaben der Bundesregierung mit Lockerungen rechnen konnte. Anhand der statistischen Angaben haben aber dennoch viele Paare sich bereits im Jahr 2020 das „Ja-Wort“ gegeben. Man kann davon ausgehen, dass sich viele Paare gedacht haben, zumindest die standesamtliche Trauung in trockene Tücher zu bringen, ehe man es sich gegebenenfalls noch einmal anders überlegt. Eventuell könnten auch steuerliche Aspekte in dem Fall eine Rolle gespielt haben. Zumindest wäre die Eheschließung erst einmal durch, so dass man sich nunmehr ein Jahr auf die große Hochzeitsfeier vorbereiten kann. Da nimmt man auch zähneknirschend die Beschränkungen der standesamtlichen Prozedur und die Feier im sehr kleinen, familiären Rahmen in Kauf.

Online-Anträge zur Eheschließung empfohlen

Da aufgrund von Corona viele Standesämter keine persönlichen Termine vergeben durften oder teilweise immer noch nicht dürfen, sollte man sich im Vorfeld bezüglich der Anmeldung Gedanken machen. Man wird aufgrund der Kontaktbeschränkungen vielerorts dazu aufgefordert den Antrag online, also auf dem unkomplizierten Weg, downzuloaden. So kann man den Online-Antrag für das Standesamt München auf Antrag24.de nutzen und spart sich somit den Weg zum Rathaus. Generell empfehlen viele Behörden, sich im Vorfeld Unterlagen aus dem Internet des dazugehörigen Portals herunterzuladen, um weiterhin die von der Bundesregierung empfohlene Kontaktminimierung zu gewährleisten. Sofern man sich derzeit zu einer Trauung beim Standesamt entscheiden sollte, ist die Inzidenzzahl vor Ort elementar, da diese über den Ablauf und das Ausmaß der Feierlichkeiten entscheidet. So müssen Brautpaare ab einem Inzidenzwert von über 100 auf die meisten Gäste bei der standesamtlichen Trauung verzichten. Lediglich ein weiterer Hausstand, maximal jedoch 5 Personen, würden hierbei zugelassen werden. Aber auch hier gibt es schon von Bundesland zu Bundesland kleinere Abweichungen. Sofern sich der Inzidenzwert unter 100 befindet, können bis zu 10 weitere Personen der Zeremonie im Standesamt beiwohnen. Hierzu zählt das städtische Dienstgebäude sowie das Trauzimmer, wo sich das Brautpaar das „Ja-Wort“ gibt.

Alles in allem könnte das Jahr 2021 wieder mehr Vermählungen statistisch genieren. Vielerorts wurden Hochzeiten verschoben, so dass notgedrungen einige in dieses Jahr fallen. Was für Auswirkungen die Pandemie per se auf die Leute und ihre Ambitionen zu Heiraten hat, bleibt jedoch abzuwarten.

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