Nacktbaden an der Talsperre Scheibe-Alsbach (Scheibe-Alsbach, Thüringen)

Anfahrt


GPS: N50 29 16.3 E11 04 42.8

Beschreibung

Die Talsperre Scheibe-Alsbach liegt ruhig inmitten einer sehr idyllischen Landschaft. Bei unserem Besuch der Talsperre Scheibe-Alsbach haben wir vor Ort einige FKKler beim Sonnenbaden und Schwimmen beobachten können. Kein Wunder das die Talsperre bei einigen Erholungssuchenden beliebt ist, denn der saubere See bietet viele ungestörte Plätze und Nischen in wildromantischer Einsamkeit. Nur ab und zu läuft einmal ein Spaziergänger den Rundweg entlang.

Allerdings frönen die Badegäste ihrem sommerlichen Badevergnügen keineswegs legal, es gibt nämlich eine Allgemeinverfügung vom örtlichen Landratsamt mit weitreichenden Beschränkungen zur Nutzung der Talsperre. Demnach dürfen dürfen nur die Wege entlang des Sees betreten werden, allerdings nicht der Uferbereich abseits der Wege und somit auch nicht Schilf- oder Wiesen hinter den Hinweisschildern. Es handelt sich um eine recht kleine Trinkwassertalsperre, in der sich Verschmutzungen rasch auf die Wasserqualität auswirken. Verunreinigungen können vom Ufer insbesondere bei stärkeren Niederschlagsereignissen im Sommer direkt ins Rohwasser gelangen. Das Betreten und Lagern im Uferbereich – und insbesondere das Baden – können sich wie folgt negativ auf die Wasserqualität auswirken.

Ob die Badegäste diese Regelung einfach nur nicht kennen oder ob sie damit ganz bewusst ihren Widerstand gegen eine von ihnen möglicherweise als über Gebühr empfundene behördliche Regelungskultur zum Ausdruck bringen wollen, konnten wir freilich nicht abschließend klären oder herausfinden. So oder so appellieren wir natürlich, wie wir das immer tun, an unsere Leser sich an die örtlichen Bestimmungen zu halten. Die zuständige Stelle für diese Talsperre hat uns aufgefordert diesen Beitrag zu löschen, was wir aus Gründen der allgemeinen Meinungs- und Pressefreiheit selbstverständlich nicht tun werden. (ds)

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Weitere Informationen

Karte und Anfahrt von der Talsperre Scheibe-Alsbach

Kommentare (1):

geschrieben von: andreas (keine E-Mail Angabe), am: 11.08.2021 - 21:30

Für jede Trinkwassertalsperre existiert eine individuell, behördlich festgelegte Schutzzonenverordnung. Die wesentlichen Regelungen sind: SCHUTZZONE I Die Schutzzone I schützt den Stausee und seine unmittelbare Umgebung vor jeglichen Verunreinigungen und weiteren Beeinträchtigungen. Alle Handlungen, die nicht den Betrieb, die Bewirtschaftung und die Überwachung der Trinkwassertalsperre betreffen, sind grundsätzlich auszuschließen. So sind u. a. das Baden in einer Trinkwassertalsperre und das Betreten der Uferzone verboten.

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