Nacktbaden am Baggersee (Stettfeld, Bayern)

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GPS: N49 57 33.7 E10 43 26.5 (auf Karte anzeigen)

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Kommentare (9):

geschrieben von: Touri (keine E-Mail Angabe), am: 02.10.2023 - 09:59

Wo kann man sich hinlegen? Wie kommt man hin? Wo kann man parken?

geschrieben von: Jürgen (keine E-Mail Angabe), am: 19.08.2023 - 08:56

Der Stettfelder Baggersee ist immer noch einer der schönsten Seen zum schwimmen hier am Main. Klar hat er nicht mehr so viele Sandstrände wie früher, aber das Wasser hat immer noch sehr gute Wasserqualität. Bin hier seit Jahrzehnten regelmäßig zum schwimmen. Wie im Paradies.

geschrieben von: Robert (keine E-Mail Angabe), am: 09.07.2021 - 13:10

Grüße an die Rechtsabteilung die sollte sich bitte erstmal richtig informieren. Auch in einem Naturschutzsee ist Baden nicht generell verboten. Vielleicht ist es dort aber verboten die Schilfgürtel jedes Jahr komplett abzumähen das dort genügend Angler Platz haben, oder dass Angler mit ihren PKWs und Bussen direkt bis ans Wasser fahren dürfen um dort ausgiebig zu campieren und grillen. Ich könnte mir vorstellen dass dieses Verhalten am „Naturschutzsee“ verboten ist und das dem Landratsamt bezügl. Wegelagerei gemeldet werden sollte. Eine Anzeige würde ich daher gelassen sehen und meinen Anwalt eine entsprechende Gegenanzeige formulieren lassen in diesem Sinne Petri heil Robert

geschrieben von: Held der Arbeit (keine E-Mail Angabe), am: 30.04.2021 - 17:25

Es gibt hier drei Kriterien die man beachten sollte. Erstens ist dies ein naturschutzsee somit ist das Baden verboten (siehe Schilder unter anderem des Landratsamtes bzw. Der Naturschitzbehörde) zweitens ist der angelverein plus 4 weitere Eigentümer Besitzer von wasserfläche und Land und drittens ja lt. bayerischen Gesetz darf man sich in See erfrischen aber nicht in Naturschutzseen und das erfrischen beinhaltet auch nicht das liegen auf den Wiesen usw. Das fällt nämlich dann unter Hausfriedensbruch bzw. Wegelagerei wenn es zur Anzeige käme. Grüsse aus der Rechtsabteilung

geschrieben von: Chris (c.l.koch@gmx.de), am: 18.04.2021 - 17:55

Wir waren 2020 ein paar mal dort zum Baden. Auf Grund ein paar Idioten - die ihre Treiben öffentlich ausleben mussten, wurde seitens des Betreibers die Reißleine gezogen. Ab sofort darf nur noch auf der Sandbank gebadet werden. Die Halbinsel wurde gesperrt - zumindest für die Sonnenanbeter. Ich hoffe, dass wir dieses schöne Fleckerl im Jahr 2021 noch nutzen können. Nachdem das gesamte Gelände Betriebsgelände ist, können die Betreiber mit dem Gewässer selbstverständlich machen was sie wollen und wenn sie es wieder zuschütten.

geschrieben von: Robert (keine E-Mail Angabe), am: 03.04.2021 - 00:02

Hier muss ganz klar dem angelverein widersprochen werden hier der Auszug aus dem bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Gemeingebrauch an Gewässern Nach dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) darf grundsätzlich jedermann oberirdische Gewässer unter anderem zum Baden ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Gewässereigentümers oder sonstigen Berechtigten unentgeltlich benutzen (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 BayWG). Zum Baden gehören auch das Schwimmen ohne oder mit Hilfsmitteln, das Benutzen von Bällen, Luftmatratzen u.ä. sowie das Tauchen ohne Atemgerät. Dieser so genannte Gemeingebrauch gilt für Betätigungen im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung. Diese können - abweichend vom naturschutzrechtlichen Betretungsrecht - sowohl dem Naturgenuss und der Erholung als auch primär wirtschaftlichen oder ausschließlich sportlichen Intereressen wie etwa bei Wettkämpfen dienen.

geschrieben von: Peter (keine E-Mail Angabe), am: 01.07.2019 - 00:25

Ich wusste garnicht das man als Besitzer/Pächter Leuten den Zutritt zum Gewässer verwehren darf. Im bayerischen Wassergesetz ist dies ausdrücklich jedem Bürger erlaubt. Nur das Landratsamt darf Badeverbote aussprechen und diese müssen gut begründet sein. Leute lasst euch von den Angelvereinen nicht eurer Rechte berauben.

geschrieben von: Besucher (keine E-Mail Angabe), am: 08.05.2019 - 17:03

Der ansässige Angelverein hat wie bereits im letzten Jahr angekündigt ein generelles Badeverbot an dem See ausgesprochen. Ab Frühjahr 2019 gillt hier absolutes Badeverbot und Zutritt für Unbefugte verbot. Den Platz darf absofort nur noch Angelberechtigte u. Mitglieder der ansässigen Angelsportverein betreten. Zuwiderhandlungen werden sofort zur Anzeige gebracht. Der Aufenthalt im Bereich der Kiesabbaubetriebe wurde auch ab sofort untersagt. Unfallgefahr! Das Parken entlang der Flurbereinigungswege wird ebenfalls untersagt. Dort geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Desweiteren ist auch der Aufenthalt auf der Sandbank vor dem Gelände des Angelvereins untersagt. FKK-Baden ist hier strengstens verboten, Zuwiderhandlungen werden ebenfalls sofort wegen Erregung öffentlichen Ärgerniss zur Anzeige gebracht. Der Verein wird ab Frühjahr 2019 eigens eine Platzkontrolle mittels Platzwarten durchführen. Der Aufenthalt und das Baden sowie das Campieren in diesem Bereich ist absofort nur noch Gästen des Angelvereins gestattet. Wer sich dort aufhalten möchte darf dies gerne nach Anmeldung beim Vorstand des Angelvereins tun. Informationen finden sie am Vereinsheim am Gelände. Für alle Vereinsmitglieder ist der Zutritt zum Gelände frei. Für Gäste u. Besucher jeden Alters wird eine Tagesgebühr von 5€ pro Pers. erbeten.

geschrieben von: Jochen (jochen@t-offline.de), am: 05.05.2018 - 14:39

Hallo, der Besitzer der Wiese hat obsofort ein aufenthaltsverbot für nichtbrechtigte Personen ausgesprochen. Er droht mit Strafanzeige und Platzverweis!!!

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