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Überfällig: Anzeige gegen Antifa-Treff „Kafe Marat“
BIA-Stadtrat Richter: Linksextreme Blockadeaufrufe sind
strafbar |
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BIA-Stadtrat Karl Richter hat heute Anzeige gegen den von
der Stadt geförderten linksextremen Szene-Treff „Kafe Marat“
in der Thalkirchner Straße und gegen das A.I.D.A.-Archiv
erstattet. Beide Organisationen rufen auf ihren
Internetseiten zur Blockade des genehmigten Dresdner
Trauermarsches am kommenden Samstag auf, das „Kafe Marat“
organisiert zudem den Kartenverkauf für einschlägige
„antifaschistische“ Busfahrten in die Elbestadt – ein klarer
Verstoß gegen § 111 II StGB. Auch nach § 21 des
Versammlungsgesetzes und Art. 20 I des Bayerischen
Versammlungsgesetzes ist die beabsichtigte Störung einer
Versammlung unstreitig strafbar.
Das „Kafe
Marat“ war erst im Vorfeld der kürzlichen Münchner
Sicherheitskonferenz erneut Ziel einer Polizeirazzia – für
die BIA Grund genug, in einem dieser Tage im Stadtrat
eingebrachten Antrag die längst überfällige Einstellung
jedweder städtischer Förderung für das linke Krawallzentrum
zu fordern, die unlängst sogar die linkslastige „Süddeutsche
Zeitung“ als „bemerkenswerte Tatsache“ bezeichnet hatte.
Hinter
verschlossenen Türen wird die Unterstützung des „Kafe Marat“
offenbar inzwischen auch für die Stadt peinlich. In der
Antwort des Kreisverwaltungsreferats auf eine BIA-Anfrage
vom letzten Jahr findet sich der Vermerk, eine einschlägige
Stellungnahme der Münchner Polizei sei „zur Vorlage in der
nächsten Referentenbesprechung beim Oberbürgermeister wegen
der politischen Brisanz [vorgesehen].“ Hintergrund ist die
Tatsache, daß Vermieter der Räumlichkeiten in der
Thalkirchner Straße das städtische Kommunalreferat ist.
Das „Kafe
Marat“ dürfte jetzt zum Fall für die Staatsanwaltschaft
werden. In der BIA-Anzeige wird darüber hinaus „auf die
Aufgaben der Polizei bei der präventiven Gefahrenabwehr nach
Art. 2 I PAG hingewiesen. Es gilt, die geplante
´antifaschistische´ Busreise zu verhindern und die
Internetaufrufe zu stoppen. Den Münchner Polizeibehörden
bleibt noch ausreichend Zeit, um präventive Maßnahmen zu
ergreifen (Art. 11 ff PAG), um die in aller Öffentlichkeit
geplanten Straftaten zu verhindern und grundrechtlich
verbriefte Rechte der Bürger zu schützen. (...) Es werden
entsprechende begleitende juristische Schritte auf dem
Verwaltungsrechtsweg angekündigt.“
München,
15.02.2011
Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA)
Rathaus
Marienplatz 8
80331
München
medien@auslaenderstopp-muenchen.de
Tel. 0174
9740124
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Presserechtlich verantwortlich: Karl Richter, ehrenamtlicher
Stadtrat - |
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