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Überfällig: Anzeige gegen Antifa-Treff „Kafe Marat“ BIA-Stadtrat Richter: Linksextreme Blockadeaufrufe sind strafbar [ zurück ]
BIA-Stadtrat Karl Richter hat heute Anzeige gegen den von der Stadt geförderten linksextremen Szene-Treff „Kafe Marat“ in der Thalkirchner Straße und gegen das A.I.D.A.-Archiv erstattet. Beide Organisationen rufen auf ihren Internetseiten zur Blockade des genehmigten Dresdner Trauermarsches am kommenden Samstag auf, das „Kafe Marat“ organisiert zudem den Kartenverkauf für einschlägige „antifaschistische“ Busfahrten in die Elbestadt – ein klarer Verstoß gegen § 111 II StGB. Auch nach § 21 des Versammlungsgesetzes und Art. 20 I des Bayerischen Versammlungsgesetzes ist die beabsichtigte Störung einer Versammlung unstreitig strafbar.

Das „Kafe Marat“ war erst im Vorfeld der kürzlichen Münchner Sicherheitskonferenz erneut Ziel einer Polizeirazzia – für die BIA Grund genug, in einem dieser Tage im Stadtrat eingebrachten Antrag die längst überfällige Einstellung jedweder städtischer Förderung für das linke Krawallzentrum zu fordern, die unlängst sogar die linkslastige „Süddeutsche Zeitung“ als „bemerkenswerte Tatsache“ bezeichnet hatte.

Hinter verschlossenen Türen wird die Unterstützung des „Kafe Marat“ offenbar inzwischen auch für die Stadt peinlich. In der Antwort des Kreisverwaltungsreferats auf eine BIA-Anfrage vom letzten Jahr findet sich der Vermerk, eine einschlägige Stellungnahme der Münchner Polizei sei „zur Vorlage in der nächsten Referentenbesprechung beim Oberbürgermeister wegen der politischen Brisanz [vorgesehen].“ Hintergrund ist die Tatsache, daß Vermieter der Räumlichkeiten in der Thalkirchner Straße das städtische Kommunalreferat ist.

Das „Kafe Marat“ dürfte jetzt zum Fall für die Staatsanwaltschaft werden. In der BIA-Anzeige wird darüber hinaus „auf die Aufgaben der Polizei bei der präventiven Gefahrenabwehr nach Art. 2 I PAG hingewiesen. Es gilt, die geplante ´antifaschistische´ Busreise zu verhindern und die Internetaufrufe zu stoppen. Den Münchner Polizeibehörden bleibt noch ausreichend Zeit, um präventive Maßnahmen zu ergreifen (Art. 11 ff PAG), um die in aller Öffentlichkeit geplanten Straftaten zu verhindern und grundrechtlich verbriefte Rechte der Bürger zu schützen. (...) Es werden entsprechende begleitende juristische Schritte auf dem Verwaltungsrechtsweg angekündigt.“

München, 15.02.2011

Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA)
Rathaus
Marienplatz 8
80331 München
medien@auslaenderstopp-muenchen.de
Tel. 0174 9740124

- Presserechtlich verantwortlich: Karl Richter, ehrenamtlicher Stadtrat -
   
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